Unterlagen zum Ausfüllen
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Die zur Diagnostik und Behandlung notwendigen Untersuchungen werden bei Verdacht auf oder Vorliegen einer kinder- und jugendpsychiatrischen Erkrankung als kassenärztliche Leistung über die Krankenkasse abgerechnet.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Individuelle Gesundheitsleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liquidiert, mit einer Erstatttung durch die Krankenkasse ist nicht zu rechnen.
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